Die Behandlungskosten werden von den privaten Krankenkassen und von der Beihilfe zu den jeweils vertraglichen Bedingungen übernommen. Sprechen Sie bitte mit Ihrer Versicherung. In Ausnahmefällen besteht eine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen . Ebenso gibt es die Möglichkeit einer Zusatzversicherung , die Heilpraktikerleistungen erstattet. Selbstverständlich ist es auch möglich, als „Selbstzahler“ behandelt zu werden!